Das Steuer- und Wirtschaftsrecht – ein undurchdringliches Labyrinth aus Gesetzen und Vorschriften?
Wir behalten den Überblick und finden den besten Weg für Sie:
Passgenau zugeschnitten auf Ihre individuelle Fragestellung und Ihre Pläne für die Zukunft.
Ob Privatperson oder Geschäftsführung:
Unser Erfolg basiert auf langjährig gewachsenen, vertrauensvollen Mandaten.
Konstruktiv,
werterhaltend,
zukunftsgerichtet.
Was können wir für Sie tun?
Steuerberatung
Die Steuerberatung ist das Herzstück unserer Arbeit. Wir sind Ihr kompetenter Ansprechpartner, der sich um Ihre Belange kümmert.
Für jedes Grundstück und jeden Betrieb der Land- und Forstwirtschaft müssen Eigentümerinnen und Eigentümer 2022 eine Feststellungserklärung bei der Finanzverwaltung in elektronischer Form abgeben.
Möglichst viele Beratungsbereiche aus einer Hand abzudecken, war immer das Ziel unserer Arbeit.
Auszug aus dem Gesetz:
§28a Absatz 1 SGB IV (Meldegrund 10)
„(4) Arbeitgeber haben den Tag des Beginns eines Beschäftigungsverhältnisses bei dessen Aufnahme an die Datenstelle der Träger der Rentenversicherung nach Satz 2 zu melden, sofern sie Personen in folgenden Wirtschaftsbereichen oder Wirtschaftszweigen beschäftigen:
im Baugewerbe,
im Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe,
im Personenbeförderungsgewerbe
im Speditions-, Transport- und damit verbundenen Logistikgewerbe,
im Schaustellergewerbe,
bei Unternehmen der Forstwirtschaft,
im Gebäudereinigungsgewerbe,
bei Unternehmen, die sich am Auf- und Abbau von Messen und Ausstellungen beteiligen,
in der Fleischwirtschaft,
im Prostitutionsgewerbe,
im Wach- und Sicherheitsgewerbe.
Die Meldung enthält folgende Angaben über den Beschäftigten:
den Familien- und die Vornamen,
die Versicherungsnummer, soweit bekannt, ansonsten die zur Vergabe einer Versicherungsnummer notwenigen Angaben (Tag, Ort der Geburt, Anschrift),
die Betriebsnummer des Arbeitgebers und
den Tag der Beschäftigungsaufnahme.“
Hinweis für den Arbeitnehmer:
Mitführungs- und Vorlagepflicht von Ausweispapieren
(Gemäß § 2a des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes)
Bei der Erbringung von Dienst- oder Werkleistungen sind die in den oben genannten Wirtschaftsbereichen oder Wirtschaftszweigen tätigen Personen verpflichtet, ihren Personalausweis, Pass, Passersatz oder Ausweisersatz mitzuführen und den Behörden der Zollverwaltung auf Verlangen vorzulegen.