Bitte tragen Sie alle Informationen Ihres neuen Mitarbeiters im folgenden Formular ein.
Wir kümmern uns umgehend um die Sofortmeldung.
Bitte beachten Sie unsere Servicezeiten:
Montag – Donnerstag
07.30 Uhr – 15.00 Uhr
Freitag
07.30 Uhr – 11.00 Uhr
Eine Sofortmeldung muss der Arbeitgeber spätestens beim Beginn der Beschäftigung übermitteln.
In der Sofortmeldung muss die Aufnahme des Jobs minutengenau gemeldet werden.
Fängt der Mitarbeiter um 8:00 Uhr mit dem Job an, muss spätestens um 8:00 Uhr eine Sofortmeldung abgegeben werden.
Haben Sie Fragen zu unseren Leistungen oder wünschen Sie eine persönliche Beratung?
Wir freuen uns auf Ihren Anruf.
Kanzlei im Zweitälerland
Dorfstraße 1
79261 Gutach im Breisgau
Kanzlei an der Glotter
Hauptstraße 20-1
79211 Denzlingen
Zertifiziertes QM-System nach DIN ISO 9001:2015
§28a Absatz 1 SGB IV (Meldegrund 10)
„(4) Arbeitgeber haben den Tag des Beginns eines Beschäftigungsverhältnisses bei dessen Aufnahme an die Datenstelle der Träger der Rentenversicherung nach Satz 2 zu melden, sofern sie Personen in folgenden Wirtschaftsbereichen oder Wirtschaftszweigen beschäftigen:
Die Meldung enthält folgende Angaben über den Beschäftigten:
Hinweis für den Arbeitnehmer:
Mitführungs- und Vorlagepflicht von Ausweispapieren
(Gemäß § 2a des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes)
Bei der Erbringung von Dienst- oder Werkleistungen sind die in den oben genannten Wirtschaftsbereichen oder Wirtschaftszweigen tätigen Personen verpflichtet, ihren Personalausweis, Pass, Passersatz oder Ausweisersatz mitzuführen und den Behörden der Zollverwaltung auf Verlangen vorzulegen.