Bitte beachten Sie unsere neuen Servicezeiten: Montag – Donnerstag 07.30 – 16.30 Uhr

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Die Kanzlei

Unsere Kanzlei wurde mit der Vision gegründet, unseren Mandanten eine vollständige Beratungspalette anzubieten – über den gesamten Lebensweg, vom ersten Gehalt über Unternehmensgründung oder Hauskauf bis zur Nachlassverwaltung. Deshalb arbeiten bei uns Experten verschiedener Fachrichtungen zusammen. 

Im Zentrum stehen Sie mit Ihrer Situation, Fragestellung und Ihrem Risikoprofil. Wir behalten den Blick auf Ihre gesamte Situation und betreuen Sie umfassend und passgenau in allen steuerlichen und wirtschaftlichen Fragen. Mit vertrauensvoller Zusammenarbeit und hohem persönlichen Engagement. Und wie es in der Zukunft weitergeht, bedenken wir stets schon mit!

Von der einfachen Einkommensteuererklärung bis hin zu hochkomplexen Beratungsaufgaben – bei uns ist Ihr Mandat in besten Händen.

Kommen Sie gerne zu einem persönlichen Gespräch vorbei. Unsere Kanzlei im Zweitälerland liegt verkehrsgünstig, wo Elztal und Simonswälder Tal zusammentreffen. Unsere Kanzlei in Denzlingen ist auch mit öffentlichen Verkehrsmitteln gut zu erreichen.

In unserer Kanzlei wird Individualität großgeschrieben.

Unser Erfolgsrezept? Innovation und Dialog.

Das Team

Auszug aus dem Gesetz:

§28a Absatz 1 SGB IV (Meldegrund 10)

„(4) Arbeitgeber haben den Tag des Beginns eines Beschäftigungsverhältnisses bei dessen Aufnahme an die Datenstelle der Träger der Rentenversicherung nach Satz 2 zu melden, sofern sie Personen in folgenden Wirtschaftsbereichen oder Wirtschaftszweigen beschäftigen:

  1. im Baugewerbe,
  2. im Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe,
  3. im Personenbeförderungsgewerbe
  4. im Speditions-, Transport- und damit verbundenen Logistikgewerbe,
  5. im Schaustellergewerbe,
  6. bei Unternehmen der Forstwirtschaft,
  7. im Gebäudereinigungsgewerbe,
  8. bei Unternehmen, die sich am Auf- und Abbau von Messen und Ausstellungen beteiligen,
  9. in der Fleischwirtschaft,
  10. im Prostitutionsgewerbe,
  11. im Wach- und Sicherheitsgewerbe.

Die Meldung enthält folgende Angaben über den Beschäftigten:

  1. den Familien- und die Vornamen,
  2. die Versicherungsnummer, soweit bekannt, ansonsten die zur Vergabe einer Versicherungsnummer notwenigen Angaben (Tag, Ort der Geburt, Anschrift),
  3. die Betriebsnummer des Arbeitgebers und
  4. den Tag der Beschäftigungsaufnahme.“

Hinweis für den Arbeitnehmer:

Mitführungs- und Vorlagepflicht von Ausweispapieren

(Gemäß § 2a des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes)

Bei der Erbringung von Dienst- oder Werkleistungen sind die in den oben genannten Wirtschaftsbereichen oder Wirtschaftszweigen tätigen Personen verpflichtet, ihren Personalausweis, Pass, Passersatz oder Ausweisersatz mitzuführen und den Behörden der Zollverwaltung auf Verlangen vorzulegen.