Mehr Zeit für Ihr Kerngeschäft? – Legen Sie Ihre Lohnbuchhaltung einfach komplett in unsere Hände.
Wir pflegen Ihre Personalstammdaten und führen die Jahreslohnkonten. Wir übernehmen die DEÜV-Meldungen und wickeln die Zahlungen an die Krankenkassen ab. Und am Monatsende übermitteln wir die Zahlen an das Finanzamt. Sie als Arbeitgeber erhalten von uns die Auszahlungsliste und Meldebescheinigungen. Und natürlich die Gehaltsabrechnungen, die Sie nur noch an Ihre Belegschaft ausgeben müssen.
Unseren Mandanten eine Art „Wohlfühloase“ zu bieten, das klingt vielleicht verrückt von einem Steuerberater. Aber tatsächlich ist das unser Ziel. Und die Unternehmer sind dankbar, dass es so ist!
Haben Sie Fragen zu unseren Leistungen oder wünschen Sie eine persönliche Beratung?
Wir freuen uns auf Ihren Anruf.
Kanzlei im Zweitälerland
Dorfstraße 1
79261 Gutach im Breisgau
Kanzlei an der Glotter
Hauptstraße 20-1
79211 Denzlingen
Zertifiziertes QM-System nach DIN ISO 9001:2015
§28a Absatz 1 SGB IV (Meldegrund 10)
„(4) Arbeitgeber haben den Tag des Beginns eines Beschäftigungsverhältnisses bei dessen Aufnahme an die Datenstelle der Träger der Rentenversicherung nach Satz 2 zu melden, sofern sie Personen in folgenden Wirtschaftsbereichen oder Wirtschaftszweigen beschäftigen:
Die Meldung enthält folgende Angaben über den Beschäftigten:
Hinweis für den Arbeitnehmer:
Mitführungs- und Vorlagepflicht von Ausweispapieren
(Gemäß § 2a des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes)
Bei der Erbringung von Dienst- oder Werkleistungen sind die in den oben genannten Wirtschaftsbereichen oder Wirtschaftszweigen tätigen Personen verpflichtet, ihren Personalausweis, Pass, Passersatz oder Ausweisersatz mitzuführen und den Behörden der Zollverwaltung auf Verlangen vorzulegen.