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Einkommensteuer-Checkliste

Bitte überprüfen Sie anhand dieser Checkliste, ob uns sämtliche für die Erstellung Ihrer Einkommensteuererklärung notwendigen Unterlagen und Informationen vorliegen, damit wir Ihnen sämtliche gesetzlich zustehenden Steuerminderungen in Anspruch nehmen können.

Bitte beachten Sie: Dies ist keine vollständige Aufzählung.
Bei weiteren Fragen bzgl. der Zusammenstellung Ihrer Unterlagen für Ihre Einkommen­steuererklärung ist eine individuelle Beratung durch Ihren Berater erforderlich.

Einkommensteuer-Checkliste

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  • Spendenbescheinigungen (z.B. Rotes Kreuz, Malteser, Caritas, Parteien, etc.)
  • Medikamente, Zahnarzt, Brille, Krankenhausaufenthalt, Kur, Heilpraktiker (nur mit Verordnung vom Arzt bzw. Heilpraktiker)
  • Nachweis über erhaltene Versicherungserstattungen (Krankenkasse, private Krankenversicherung, Beihilfe)
  • Beerdigungskosten (sofern sie den Wert vom Erbe übersteigen)
    Nachweis über Behinderung (Behindertenausweis, Schreiben Landratsamt)
  • Unterhaltsleistungen Kinder / Ehefrau / Eltern / Großeltern (Nachweis über deren Einkünfte und Vermögen)
  • Handwerkerrechnungen über Modernisierung, Renovierung, Reparatur (z.B. Heizungsreparatur, Kaminkehrer, Badrenovierung, Gartenpflege, Bescheinigung über staatlich erhaltene Zuschüsse, KfW-Darlehen)
  • Jahresabrechnung Wohnungseigentümergemeinschaften (selbstgenutzte Eigentumswohnung)
  • Hilfeleistung in der Privatwohnung (z.B. Reinigung, Kochen, Bügeln)
  • Versorgung, Pflege und Betreuung von Kindern, Kranken, Alten oder pflegebedürftigen
    Personen
  • „Riesterrente“ – Bescheinigung des Anbieters bzw. Bescheinigung
  • Basisrentenverträge sog. „Rürup-Rente“
  • Beiträge an berufsständische Versorgungseinrichtungen, freiwillige Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung
  • Bescheinigung zur privaten oder freiwilligen Kranken- und Pflegeversicherung
  • Versicherungsbeiträge (z.B. Lebens-, Haftpflicht-, Kfz- sowie Unfallversicherung) Personen
  • bis 18 Jahre: Betreuungskosten
    (z.B. Gebühren für Kindergarten, Kinderhort, Babysitter, Tagesmutter)
  • über 18 Jahre: Schule-/ Berufsausbildung bzw. Studium. Nebentätigkeit des Kindes? (Wenn ja, welche? regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit?),
    Erhalten Sie noch Kindergeld (Wenn ja, wie viel?),
    War das Kind auswärtig untergebracht (Studentenwohnheim etc.)?

    Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge der in Ausbildung befindlichen Kinder (Bescheinigung der Krankenkasse über gezahlte Beiträge für den Studententarif bzw. Lohnsteuerbescheinigung Arbeitgeber bei Berufsausbildung ggfs. Lohnabrechnung Dezember oder letzter Monat der Ausbildung)
  • Lohnsteuerbescheinigung
  • Bescheinigung über Arbeitslosengeld / Arbeitslosenhilfe / Kurzarbeitergeld Krankengeld / Mutterschaftsgeld / Elterngeld
  • Bescheinigung vermögenswirksame Leistungen – Anlage VL (z.B. Bausparvertrag)
  • Werbungskosten
    • Gewerkschaftsbeiträge, Unfallversicherung
    • Bewerbungskosten (z.B. Kopier-, Porto-, Fahrtkosten)
    • Fahrten Wohnung – Arbeitsstätte, Dienstreisen Entfernung km, Anzahl Fahrten
      Unfallkosten PKW (bei Fahrten auf dem Weg zur Arbeit)
    • Arbeitsmittel (z.B. Computer, Werkzeug, Berufskleidung, Fachliteratur)
    • Steuerberatungskosten
    • Doppelte Haushaltsführung (Miete, Nebenkosten, Hausrat)
    • Fortbildungskosten (z.B. Techniker-, Meister-, EDV-Kurs)
  • Vorlage aller Steuerbescheinigungen über Zinseinkünfte
  • Kapitalerträge, die nicht dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben z.B. Zinsen im Ausland (Erträgnis-Aufstellungen der Banken), Darlehen an Angehörige
  • Wurde der Freistellungsauftrag bei den Banken (EUR 801 pro Steuerpflichtiger; EUR 1.602 bei Zusammenveranlagung) voll ausgeschöpft?
  • Kaltmiete und Nebenkostenpauschale (bitte getrennt angeben)
  • Bei neuen Mietverhältnissen bitte Mietvertrag vorlegen
  • Nebenkostenabrechnung
  • Hausgeldabrechnung der Hausverwaltung inkl. Entwicklung der Instandhaltungsrücklage
  • Werbungskosten
    • Darlehensauszug
    • Erhaltungsaufwendungen (Reparaturen etc.)
    • Grundsteuer, Wasser, Strom, Gas, Heizung, Kaminfeger, Hausversicherungen u.a. bei Zusammenveranlagung) voll ausgeschöpft?
  • Bei Rentenbezug (z.B. Alters-, Erwerbsunfähigkeits-, Witwenrente, private Renten)
    • bei erstmaligem Bezug den vollständigen Rentenbescheid
    • jährliche Rentenbescheinigung / Bescheinigung Rentenanpassungsbetragbei Zusammenveranlagung) voll ausgeschöpft?

Auszug aus dem Gesetz:

§28a Absatz 1 SGB IV (Meldegrund 10)

„(4) Arbeitgeber haben den Tag des Beginns eines Beschäftigungsverhältnisses bei dessen Aufnahme an die Datenstelle der Träger der Rentenversicherung nach Satz 2 zu melden, sofern sie Personen in folgenden Wirtschaftsbereichen oder Wirtschaftszweigen beschäftigen:

  1. im Baugewerbe,
  2. im Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe,
  3. im Personenbeförderungsgewerbe
  4. im Speditions-, Transport- und damit verbundenen Logistikgewerbe,
  5. im Schaustellergewerbe,
  6. bei Unternehmen der Forstwirtschaft,
  7. im Gebäudereinigungsgewerbe,
  8. bei Unternehmen, die sich am Auf- und Abbau von Messen und Ausstellungen beteiligen,
  9. in der Fleischwirtschaft,
  10. im Prostitutionsgewerbe,
  11. im Wach- und Sicherheitsgewerbe.

Die Meldung enthält folgende Angaben über den Beschäftigten:

  1. den Familien- und die Vornamen,
  2. die Versicherungsnummer, soweit bekannt, ansonsten die zur Vergabe einer Versicherungsnummer notwenigen Angaben (Tag, Ort der Geburt, Anschrift),
  3. die Betriebsnummer des Arbeitgebers und
  4. den Tag der Beschäftigungsaufnahme.“

Hinweis für den Arbeitnehmer:

Mitführungs- und Vorlagepflicht von Ausweispapieren

(Gemäß § 2a des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes)

Bei der Erbringung von Dienst- oder Werkleistungen sind die in den oben genannten Wirtschaftsbereichen oder Wirtschaftszweigen tätigen Personen verpflichtet, ihren Personalausweis, Pass, Passersatz oder Ausweisersatz mitzuführen und den Behörden der Zollverwaltung auf Verlangen vorzulegen.