Als Unternehmer kommen Sie um eine saubere Finanzbuchführung nicht herum. Denn an ihr zeigt sich, wie erfolgreich Ihr Unternehmen tatsächlich ist.
Vor dem Jahresabschluss kommt das große Zittern, ob alles vollständig war, ob man nachzahlen muss? – Nicht mit uns.
Wir übernehmen die gesamte Buchführung für Ihr Unternehmen. Wir buchen Belege, füllen die richtigen Fomulare aus, erledigen die Umsatzsteuervoranmeldung und den Abschluss. Und Sie haben die beruhigende Gewissheit verlässlicher Zahlen.
Hohe Motivation und gegenseitiger Austausch im Team machen die monatliche Buchhaltung so hochwertig, dass am Jahresende die Daten für die Bank schon 1:1 passen.
Haben Sie Fragen zu unseren Leistungen oder wünschen Sie eine persönliche Beratung?
Wir freuen uns auf Ihren Anruf.
Kanzlei im Zweitälerland
Dorfstraße 1
79261 Gutach im Breisgau
Kanzlei an der Glotter
Hauptstraße 20-1
79211 Denzlingen
Zertifiziertes QM-System nach DIN ISO 9001:2015
§28a Absatz 1 SGB IV (Meldegrund 10)
„(4) Arbeitgeber haben den Tag des Beginns eines Beschäftigungsverhältnisses bei dessen Aufnahme an die Datenstelle der Träger der Rentenversicherung nach Satz 2 zu melden, sofern sie Personen in folgenden Wirtschaftsbereichen oder Wirtschaftszweigen beschäftigen:
Die Meldung enthält folgende Angaben über den Beschäftigten:
Hinweis für den Arbeitnehmer:
Mitführungs- und Vorlagepflicht von Ausweispapieren
(Gemäß § 2a des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes)
Bei der Erbringung von Dienst- oder Werkleistungen sind die in den oben genannten Wirtschaftsbereichen oder Wirtschaftszweigen tätigen Personen verpflichtet, ihren Personalausweis, Pass, Passersatz oder Ausweisersatz mitzuführen und den Behörden der Zollverwaltung auf Verlangen vorzulegen.