Unsere Fachberater für Digitalisierung analysieren Ihre bestehenden Prozesse und erkennen Lösungsansätze, die Ihren Erfolg sichern und stärken.
Wir sind von dem Softwarehersteller DATEV als „Digitale Kanzlei“ ausgezeichnet und somit sowohl technisch als auch fachlich bestens gerüstet. Sprechen Sie uns jetzt an!
(DMS – Document Management System)
Sicher wird es nicht mehr notwendig sein, Papierbelege in der Kanzlei abzugeben. Dennoch legen wir weiterhin größten Wert auf den persönlichen Kontakt mit unseren Mandanten.
Haben Sie Fragen zu unseren Leistungen oder wünschen Sie eine persönliche Beratung?
Wir freuen uns auf Ihren Anruf.
Kanzlei im Zweitälerland
Dorfstraße 1
79261 Gutach im Breisgau
Kanzlei an der Glotter
Hauptstraße 20-1
79211 Denzlingen
§28a Absatz 1 SGB IV (Meldegrund 10)
„(4) Arbeitgeber haben den Tag des Beginns eines Beschäftigungsverhältnisses bei dessen Aufnahme an die Datenstelle der Träger der Rentenversicherung nach Satz 2 zu melden, sofern sie Personen in folgenden Wirtschaftsbereichen oder Wirtschaftszweigen beschäftigen:
Die Meldung enthält folgende Angaben über den Beschäftigten:
Hinweis für den Arbeitnehmer:
Mitführungs- und Vorlagepflicht von Ausweispapieren
(Gemäß § 2a des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes)
Bei der Erbringung von Dienst- oder Werkleistungen sind die in den oben genannten Wirtschaftsbereichen oder Wirtschaftszweigen tätigen Personen verpflichtet, ihren Personalausweis, Pass, Passersatz oder Ausweisersatz mitzuführen und den Behörden der Zollverwaltung auf Verlangen vorzulegen.