Bitte beachten Sie unsere neuen Servicezeiten: Montag – Donnerstag 07.30 – 16.30 Uhr

Steuerberatung

Mal ehrlich – die eigene Steuererklärung macht niemand gerne. Kennen Sie dieses unangenehme Gefühl, vielleicht doch etwas nicht bedacht zu haben? Mit unserer kompetenten Beratung vermeiden Sie unnötige Steuerzahlungen. Jahr für Jahr.

Die Steuerberatung ist das Herzstück unserer Arbeit. Wir behalten den Überblick über die vielen Regelungen, die sich ständig ändern.  Ob Privatperson oder Unternehmer: Schildern Sie uns Ihre Situation möglichst genau – umso mehr Stellschrauben können wir drehen, mit denen sich Steuern sparen lassen. 

Und auf die nächste Steuererklärung? – freuen Sie sich dann schon fast.

Mit unserer Einkommensteuer-Checkliste können Sie überprüfen, welche Unterlagen und Informationen wir benötigen, damit wir Ihnen sämtliche gesetzlich zustehenden Steuerminderungen in Anspruch nehmen können.

Jahresabschlüsse und betriebliche Steuer­erklärungen

auch für ausländische Steuersysteme

Erstellen von privaten Steuererklärungen

für alle Arten von Einkommen. Spezialangebote für Schüler.

Effektive Ergebnisse

durch Berücksichtigung Ihrer gesamten Situation und Fragestellung.

Dass das Geld beim Mandanten selbst ankommt – und nicht in der Staatskasse – dafür sorgen wir seit über 40 Jahren sehr erfolgreich.

Auszug aus dem Gesetz:

§28a Absatz 1 SGB IV (Meldegrund 10)

„(4) Arbeitgeber haben den Tag des Beginns eines Beschäftigungsverhältnisses bei dessen Aufnahme an die Datenstelle der Träger der Rentenversicherung nach Satz 2 zu melden, sofern sie Personen in folgenden Wirtschaftsbereichen oder Wirtschaftszweigen beschäftigen:

  1. im Baugewerbe,
  2. im Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe,
  3. im Personenbeförderungsgewerbe
  4. im Speditions-, Transport- und damit verbundenen Logistikgewerbe,
  5. im Schaustellergewerbe,
  6. bei Unternehmen der Forstwirtschaft,
  7. im Gebäudereinigungsgewerbe,
  8. bei Unternehmen, die sich am Auf- und Abbau von Messen und Ausstellungen beteiligen,
  9. in der Fleischwirtschaft,
  10. im Prostitutionsgewerbe,
  11. im Wach- und Sicherheitsgewerbe.

Die Meldung enthält folgende Angaben über den Beschäftigten:

  1. den Familien- und die Vornamen,
  2. die Versicherungsnummer, soweit bekannt, ansonsten die zur Vergabe einer Versicherungsnummer notwenigen Angaben (Tag, Ort der Geburt, Anschrift),
  3. die Betriebsnummer des Arbeitgebers und
  4. den Tag der Beschäftigungsaufnahme.“

Hinweis für den Arbeitnehmer:

Mitführungs- und Vorlagepflicht von Ausweispapieren

(Gemäß § 2a des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes)

Bei der Erbringung von Dienst- oder Werkleistungen sind die in den oben genannten Wirtschaftsbereichen oder Wirtschaftszweigen tätigen Personen verpflichtet, ihren Personalausweis, Pass, Passersatz oder Ausweisersatz mitzuführen und den Behörden der Zollverwaltung auf Verlangen vorzulegen.