Mal ehrlich – die eigene Steuererklärung macht niemand gerne. Kennen Sie dieses unangenehme Gefühl, vielleicht doch etwas nicht bedacht zu haben? Mit unserer kompetenten Beratung vermeiden Sie unnötige Steuerzahlungen. Jahr für Jahr.
Die Steuerberatung ist das Herzstück unserer Arbeit. Wir behalten den Überblick über die vielen Regelungen, die sich ständig ändern. Ob Privatperson oder Unternehmer: Schildern Sie uns Ihre Situation möglichst genau – umso mehr Stellschrauben können wir drehen, mit denen sich Steuern sparen lassen.
Und auf die nächste Steuererklärung? – freuen Sie sich dann schon fast.
Mit unserer Einkommensteuer-Checkliste können Sie überprüfen, welche Unterlagen und Informationen wir benötigen, damit wir Ihnen sämtliche gesetzlich zustehenden Steuerminderungen in Anspruch nehmen können.
auch für ausländische Steuersysteme
für alle Arten von Einkommen. Spezialangebote für Schüler.
durch Berücksichtigung Ihrer gesamten Situation und Fragestellung.
Dass das Geld beim Mandanten selbst ankommt – und nicht in der Staatskasse – dafür sorgen wir seit über 40 Jahren sehr erfolgreich.
Haben Sie Fragen zu unseren Leistungen oder wünschen Sie eine persönliche Beratung?
Wir freuen uns auf Ihren Anruf.
Kanzlei im Zweitälerland
Dorfstraße 1
79261 Gutach im Breisgau
Kanzlei an der Glotter
Hauptstraße 20-1
79211 Denzlingen
Zertifiziertes QM-System nach DIN ISO 9001:2015
§28a Absatz 1 SGB IV (Meldegrund 10)
„(4) Arbeitgeber haben den Tag des Beginns eines Beschäftigungsverhältnisses bei dessen Aufnahme an die Datenstelle der Träger der Rentenversicherung nach Satz 2 zu melden, sofern sie Personen in folgenden Wirtschaftsbereichen oder Wirtschaftszweigen beschäftigen:
Die Meldung enthält folgende Angaben über den Beschäftigten:
Hinweis für den Arbeitnehmer:
Mitführungs- und Vorlagepflicht von Ausweispapieren
(Gemäß § 2a des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes)
Bei der Erbringung von Dienst- oder Werkleistungen sind die in den oben genannten Wirtschaftsbereichen oder Wirtschaftszweigen tätigen Personen verpflichtet, ihren Personalausweis, Pass, Passersatz oder Ausweisersatz mitzuführen und den Behörden der Zollverwaltung auf Verlangen vorzulegen.