Sie haben eine Geschäftsidee – oder müssen ihr Geschäft aufgeben?
Sie möchten Ihren Nachlass sauber regeln oder Ihr Vermögen gewinnbringend anlegen?
Für unternehmerische Fragen sind wir Ihr kompetenter Ansprechpartner: Denn Ihre Fragen und Problemfälle treffen bei uns auf Wissen verschiedener Fachrichtungen. Wir berücksichtigen noch das kleinste Detail Ihrer individuellen Situation. Unsere Experten setzen diese in ein größeres Bild, bringen ihre eigenen Kenntnisse ein und haben vielleicht genau die Idee, die Ihnen zum Erfolg noch fehlt. In vertrauensvoller Zusammenarbeit verfolgen wir gemeinsam die Unternehmensstrategie, die zu Ihnen passt.
In der Betriebswirtschaftlichen Beratung fließen alle Bereiche zusammen, die wir abdecken. Das war immer unsere Vision – den Mandanten höchste Beratungsqualität zu bieten, die unterschiedliche Perspektiven einbezieht.
Wir bewahren für Sie einen kühlen Kopf.
Haben Sie Fragen zu unseren Leistungen oder wünschen Sie eine persönliche Beratung?
Wir freuen uns auf Ihren Anruf.
Kanzlei im Zweitälerland
Dorfstraße 1
79261 Gutach im Breisgau
Kanzlei an der Glotter
Hauptstraße 20-1
79211 Denzlingen
Zertifiziertes QM-System nach DIN ISO 9001:2015
§28a Absatz 1 SGB IV (Meldegrund 10)
„(4) Arbeitgeber haben den Tag des Beginns eines Beschäftigungsverhältnisses bei dessen Aufnahme an die Datenstelle der Träger der Rentenversicherung nach Satz 2 zu melden, sofern sie Personen in folgenden Wirtschaftsbereichen oder Wirtschaftszweigen beschäftigen:
Die Meldung enthält folgende Angaben über den Beschäftigten:
Hinweis für den Arbeitnehmer:
Mitführungs- und Vorlagepflicht von Ausweispapieren
(Gemäß § 2a des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes)
Bei der Erbringung von Dienst- oder Werkleistungen sind die in den oben genannten Wirtschaftsbereichen oder Wirtschaftszweigen tätigen Personen verpflichtet, ihren Personalausweis, Pass, Passersatz oder Ausweisersatz mitzuführen und den Behörden der Zollverwaltung auf Verlangen vorzulegen.