Bitte beachten Sie unsere neuen Servicezeiten: Montag – Donnerstag 07.30 – 16.30 Uhr

Das Steuer- und Wirtschafts­recht – ein undurch­dringliches Labyrinth aus Gesetzen und Vorschriften?

Wir behalten den Überblick und finden den besten Weg für Sie: Passgenau zugeschnitten auf Ihre individuelle Frage­stellung und Ihre Pläne für die Zukunft.

Ob Privatperson oder Geschäfts­führung: Unser Erfolg basiert auf langjährig gewachsenen, vertrauensvollen Mandaten.

Konstruktiv,
wert­erhaltend,
zukunfts­gerichtet.

Was können wir für Sie tun?

Steuerberatung

Die Steuerberatung ist das Herzstück unserer Arbeit. Wir sind Ihr kompetenter Ansprechpartner, der sich um Ihre Belange kümmert.

Finanzbuchführung

Wir bieten Ihnen den Komplettservice für alle Steuerfragen, die im Zusam­men­hang mit Ihrer Finanzführung erledigt werden müssen.

Lohnbuchhaltung

Konzentrieren Sie sich ganz auf Ihr Kerngeschäft – Ihre Lohn­buch­haltung erledigen wir.

Betriebswirtschaftliche Beratungen

Standardlösungen werden in den wenigsten Fällen gerecht. Für optimale Ergebnisse erarbeiten wir gemeinsam maßgeschneiderte Lösungen.

Rechtsberatung

In der Steuer- und Wirtschaftsberatung stößt man immer wieder an Rechtsfragen. Wir bieten Ihnen spezialisierte Rechtsberatung aus einer Hand.

Möglichst viele Beratungsbereiche aus einer Hand abzudecken, war immer das Ziel unserer Arbeit.

Auszug aus dem Gesetz:

§28a Absatz 1 SGB IV (Meldegrund 10)

„(4) Arbeitgeber haben den Tag des Beginns eines Beschäftigungsverhältnisses bei dessen Aufnahme an die Datenstelle der Träger der Rentenversicherung nach Satz 2 zu melden, sofern sie Personen in folgenden Wirtschaftsbereichen oder Wirtschaftszweigen beschäftigen:

  1. im Baugewerbe,
  2. im Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe,
  3. im Personenbeförderungsgewerbe
  4. im Speditions-, Transport- und damit verbundenen Logistikgewerbe,
  5. im Schaustellergewerbe,
  6. bei Unternehmen der Forstwirtschaft,
  7. im Gebäudereinigungsgewerbe,
  8. bei Unternehmen, die sich am Auf- und Abbau von Messen und Ausstellungen beteiligen,
  9. in der Fleischwirtschaft,
  10. im Prostitutionsgewerbe,
  11. im Wach- und Sicherheitsgewerbe.

Die Meldung enthält folgende Angaben über den Beschäftigten:

  1. den Familien- und die Vornamen,
  2. die Versicherungsnummer, soweit bekannt, ansonsten die zur Vergabe einer Versicherungsnummer notwenigen Angaben (Tag, Ort der Geburt, Anschrift),
  3. die Betriebsnummer des Arbeitgebers und
  4. den Tag der Beschäftigungsaufnahme.“

Hinweis für den Arbeitnehmer:

Mitführungs- und Vorlagepflicht von Ausweispapieren

(Gemäß § 2a des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes)

Bei der Erbringung von Dienst- oder Werkleistungen sind die in den oben genannten Wirtschaftsbereichen oder Wirtschaftszweigen tätigen Personen verpflichtet, ihren Personalausweis, Pass, Passersatz oder Ausweisersatz mitzuführen und den Behörden der Zollverwaltung auf Verlangen vorzulegen.