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Einkommensteuer-Checkliste

Bitte überprüfen Sie anhand dieser Checkliste, ob uns sämtliche für die Erstellung Ihrer Einkommensteuererklärung notwendigen Unterlagen und Informationen vorliegen, damit wir Ihnen sämtliche gesetzlich zustehenden Steuerminderungen in Anspruch nehmen können.

Bitte beachten Sie: Dies ist keine vollständige Aufzählung.
Bei weiteren Fragen bzgl. der Zusammenstellung Ihrer Unterlagen für Ihre Einkommen­steuererklärung ist eine individuelle Beratung durch Ihren Berater erforderlich.

Einkommensteuer-Checkliste

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  • Spendenbescheinigungen (z.B. Rotes Kreuz, Malteser, Caritas, Parteien, etc.)
  • Spenden und Mitgliedsbeiträge an politische Parteien
  • Nachweise über sonstige begünstigte Zuwendungen
  • Medikamente, Zahnarzt, Brille, Krankenhausaufenthalt, Kur, Heilpraktiker (nur mit Verordnung vom Arzt bzw. Heilpraktiker)
  • Nachweis über erhaltene Versicherungserstattungen (Krankenkasse, private Krankenversicherung, Beihilfe)
  • Beerdigungskosten (sofern sie den Wert vom Erbe übersteigen)
  • Nachweis über Behinderung (Behindertenausweis, Schreiben Landratsamt)
  • Pflege- und Pflegeheimkosten (Bescheid über Pflegegrad)
  • Pflege einer anderen Person (Angaben zur gepflegten Person, Steuer-ID der gepflegten Person, Nachweis Pflegegrad)
  • Unterhaltsleistungen Kinder / Ehefrau / Eltern / Großeltern (Nachweis über deren Einkünfte und Vermögen)
  • Handwerkerrechnungen über Modernisierung, Renovierung, Reparatur (z.B. Heizungsreparatur, Kaminkehrer, Badrenovierung, Gartenpflege, Bescheinigung über staatlich erhaltene Zuschüsse, KfW-Darlehen)
  • Jahresabrechnung Wohnungseigentümergemeinschaften (selbstgenutzte Eigentumswohnung)
  • Hilfeleistung in der Privatwohnung (z.B. Reinigung, Kochen, Bügeln)
  • Versorgung, Pflege und Betreuung von Kindern, Kranken, Alten oder pflegebedürftigen
    Personen
  • „Riesterrente“ – Bescheinigung des Anbieters bzw. Bescheinigung
  • Basisrentenverträge sog. „Rürup-Rente“
  • Beiträge an berufsständische Versorgungseinrichtungen, freiwillige Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung
  • Bescheinigung zur privaten oder freiwilligen Kranken- und Pflegeversicherung
  • Versicherungsbeiträge (z.B. Lebens-, Haftpflicht-, Kfz- sowie Unfallversicherung) Personen
  • Identifikationsnummer jedes einzelnen Kindes
  • Geburtsdatum jedes einzelnen Kindes
  • Anschrift, sofern von der eigenen Adresse abweichend
  • Angaben zum anderen Elternteil bei getrennten Eltern
  • bis 18 Jahre: Betreuungskosten
    (z.B. Gebühren für Kindergarten, Kinderhort, Babysitter, Tagesmutter) Nachweise zu den Betreuungskosten in Form von Rechnungen, Verträge und Überweisungen. Haben Sie Arbeitgeberzuschüsse bzw. Erstattungen erhalten?
  • über 18 Jahre: Schule-/ Berufsausbildung bzw. Studium. Nebentätigkeit des Kindes? (Wenn ja, welche? regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit?),
    Erhalten Sie noch Kindergeld (Wenn ja, wie viel?),
    War das Kind auswärtig untergebracht (Studentenwohnheim etc.)?

    Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge der in Ausbildung befindlichen Kinder (Bescheinigung der Krankenkasse über gezahlte Beiträge für den Studententarif bzw. Lohnsteuerbescheinigung Arbeitgeber bei Berufsausbildung ggfs. Lohnabrechnung Dezember oder letzter Monat der Ausbildung)

  • Lohnsteuerbescheinigung
  • Bescheinigung über Arbeitslosengeld / Arbeitslosenhilfe / Kurzarbeitergeld Krankengeld / Mutterschaftsgeld / Elterngeld
  • Bescheinigung vermögenswirksame Leistungen – Anlage VL (z.B. Bausparvertrag)
  • Werbungskosten
    • Gewerkschaftsbeiträge, Unfallversicherung
    • Bewerbungskosten (z.B. Kopier-, Porto-, Fahrtkosten)
    • Fahrten Wohnung – Arbeitsstätte, Dienstreisen Entfernung km, Anzahl Fahrten und Unfallkosten PKW (bei Fahrten auf dem Weg zur Arbeit)
    • Arbeitsmittel (z.B. Computer, Werkzeug, Berufskleidung, Fachliteratur)
    • Arbeitszimmer (Extra abgeschlossener Raum
      welcher den Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit darstellt)
    • Homeoffice-Pauschale (Nutzung einer Arbeitsecke) Anzahl der Tage 
    • Steuerberatungskosten
    • Doppelte Haushaltsführung (Miete, Nebenkosten, Hausrat)
    • Fortbildungskosten (z.B. Techniker-, Meister-, EDV-Kurs)
    • Auswärtstätigkeit (z.B. Fahrt-,
      Unterkunftskosten, Arbeitgeberbescheinigung über die Anzahl der Tage mit Auswärtstätigkeiten von mehr als 8 Stunden
      )
  • Vorlage aller Steuerbescheinigungen über Zinseinkünfte
  • Kapitalerträge, die nicht dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben z.B. Zinsen im Ausland (Erträgnis-Aufstellungen der Banken), Darlehen an Angehörige
  • Verlustbescheinigungen
  • Angaben zu Beteiligungen und ggfs. erhaltene Gewinnausschüttungen
  • Wurde der Freistellungsauftrag bei den Banken (EUR 1.000 pro Steuerpflichtiger; EUR 2.000 bei Zusammenveranlagung) voll ausgeschöpft?

Wurden im Veranlagungsjahr Kryptowährungen oder sonstige Kryptowerte (z.B. Bitcoin, Ethereum oder andere Coins bzw. Token) gekauft, verkauft, getauscht oder hieraus Erträge erzielt?

  • Jahres-/Steuerreport der verwendeten Kryptobörse(n) oder KryptoSteuersoftwar
  • Vollständige Transaktionsübersicht (Darstellung der Käufe und Verkäufe sowie Tauschs mit Anschaffungs- und Veräußerungszeitpunkt)
  • Übersicht der verwendeten Börsen, Handelsplattformen und Wallets
  • Übertragungen zwischen eigenen Wallets/Börsen

Bitte beachten:

Auch der Tausch einer Kryptowährung gegen eine andere Kryptowährung oder die Bezahlung von Waren/Dienstleistungen mit Kryptowerten kann steuerlich relevant sein. Bei Kryptowerten im Privatvermögen kann eine Veräußerung innerhalb eines Jahres nach Anschaffung grundsätzlich steuerpflichtig sein. Nach Ablauf der einjährigen Haltefirst kann eine Veräußerung grundsätzlich steuerfrei sein. Es gilt die Freigrenze von 1.000,00 EUR im Kalenderjahr.

Bitte teilen Sie uns Kryptotransaktionen auch dann mit, wenn Sie selbst davon ausgehen, dass keine Steuer entstanden ist. 

  • Kaltmiete und Nebenkostenpauschale (bitte getrennt angeben)
  • Bei neuen Mietverhältnissen bitte Mietvertrag vorlegen
  • Nebenkostenabrechnung
  • Hausgeldabrechnung der Hausverwaltung inkl. Entwicklung der Instandhaltungsrücklage
  • Werbungskosten
    • Darlehensauszug
    • Erhaltungsaufwendungen (Reparaturen etc.)
    • Grundsteuer, Wasser, Strom, Gas, Heizung, Kaminfeger, Hausversicherungen 
  • Bei Rentenbezug (z.B. Alters-, Erwerbsunfähigkeits-, Witwenrente, private Renten)
    • bei erstmaligem Bezug den vollständigen Rentenbescheid
    • jährliche Rentenbescheinigung / Bescheinigung Rentenanpassungsbetragbei Zusammenveranlagung) voll ausgeschöpft?

Bitte informieren Sie uns auch über:

  • Verkauf von Grundstücken oder Immobilien
  • Beteiligungen an Gesellschaften/Gemeinschaften
  • Einkünfte aus dem Ausland
  • ausländische Bank-/Wertpapierkonten mit steuerlich relevanten Erträgen
  • ausländische Immobilien
  • Einnahmen über Online-Plattformen
  • Abfindungen / Entschädigungen
  • erhaltene Unterhaltszahlungen
  • sonstige außergewöhnliche Einnahmen oder Vermögensveräußerungen
  • Steuerbescheid des Vorjahres
  • Steuererklärung des Vorjahres
  • Kopie des amtlichen Ausweises 

Auszug aus dem Gesetz:

§28a Absatz 1 SGB IV (Meldegrund 10)

„(4) Arbeitgeber haben den Tag des Beginns eines Beschäftigungsverhältnisses bei dessen Aufnahme an die Datenstelle der Träger der Rentenversicherung nach Satz 2 zu melden, sofern sie Personen in folgenden Wirtschaftsbereichen oder Wirtschaftszweigen beschäftigen:

  1. im Baugewerbe,
  2. im Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe,
  3. im Personenbeförderungsgewerbe
  4. im Speditions-, Transport- und damit verbundenen Logistikgewerbe,
  5. im Schaustellergewerbe,
  6. bei Unternehmen der Forstwirtschaft,
  7. im Gebäudereinigungsgewerbe,
  8. bei Unternehmen, die sich am Auf- und Abbau von Messen und Ausstellungen beteiligen,
  9. in der Fleischwirtschaft,
  10. im Prostitutionsgewerbe,
  11. im Wach- und Sicherheitsgewerbe.

Die Meldung enthält folgende Angaben über den Beschäftigten:

  1. den Familien- und die Vornamen,
  2. die Versicherungsnummer, soweit bekannt, ansonsten die zur Vergabe einer Versicherungsnummer notwenigen Angaben (Tag, Ort der Geburt, Anschrift),
  3. die Betriebsnummer des Arbeitgebers und
  4. den Tag der Beschäftigungsaufnahme.“

Hinweis für den Arbeitnehmer:

Mitführungs- und Vorlagepflicht von Ausweispapieren

(Gemäß § 2a des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes)

Bei der Erbringung von Dienst- oder Werkleistungen sind die in den oben genannten Wirtschaftsbereichen oder Wirtschaftszweigen tätigen Personen verpflichtet, ihren Personalausweis, Pass, Passersatz oder Ausweisersatz mitzuführen und den Behörden der Zollverwaltung auf Verlangen vorzulegen.